LINKE teilt ARD- Auffassung zur Rundfunkgebührenbefreiung von Kleingärten!
DIE LINKE im Landtag Brandenburg begrüßt die Klarstellung der Rundfunkanstalten der ARD, dass die Größe der Laube nicht das maßgebliche Kriterium für die Erhebung von Rundfunkgebühren ist. Damit ist zukünftig die Größe der Laube kein Kriterium für die Erhebung von Rundfunkgebühren.
Größere Lauben werden somit hinsichtlich der Gebührenbefreiung den kleineren Lauben gleichgestellt. Soweit die Lauben nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden, besteht für sie auch keine Rundfunkbeitragspflicht.
Damit ist ab 2013 für die Erhebung bzw. Befreiung von der Zahlung von Rundfunkgebühren die Begriffsbestimmung für Kleingärten ausschlaggebend - nicht die Größe der Grundfläche von Lauben.


