Vergabegesetz steht – schnelle Umsetzung in FFO wichtig
„Mit der soeben vollzogenen Verabschiedung des Brandenburgischen Vergabegesetzes setzt die Rot-Rote Koalition eines ihrer zentralen Themen aus dem Koalitionsvertrag um. Ab dem 1. Januar 2012 werden öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die ihren Beschäftigten einen Stundenlohn von mindestens 8 € zahlen. Dies wird die Einkommenssituation vieler Beschäftigter – wenn der Auftraggeber die öffentliche Hand ist – wesentlich verbessern.
Durch das Vergabegesetz werden die Vergabestellen in die Lage versetzt, rechtssicher das wirtschaftlichste Angebot zu bestimmen. Der Auftragswettbewerb wird nicht mehr durch die niedrigsten Lohnkosten sondern über die Qualität der auszuführenden Leistung bestimmt.
Dies ist der erste Schritt für das Land Brandenburg existenzsichernde Löhne durchzusetzen; in dem Bereich, den die öffentliche Hand und damit die Politik zu verantworten hat.
Ihn auch in Frankfurt (Oder) konsequent zu gehen, wird helfen, vom Image, eine Billiglohnregion zu sein, weg zu kommen.
Deshalb ermuntere ich den Oberbürgermeister, schnellst möglich die Voraussetzungen in der Verwaltung für die zukünftigen Mindestanforderungen an die öffentliche Auftragsvergabe im Land Brandenburg zu prüfen, um gegebenenfalls rechtzeitig nachsteuern zu können und erneuere die Forderung meines Kreisvorsitzenden, die Umsetzung des Vergabegesetzes in die Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung aufzunehmen."


