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Jan Augustyniak

Schriftliche Anfrage: Umsetzung des § 16 i SGB II in Frankfurt (Oder)

Minister Hubertus Heil hatte zum 1. Januar 2019 unter dem Titel „Mit Arbeit“ ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt, das mit zwei Fördermöglichkeiten neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt schaffen soll. Über die Paragrafen 16e oder § 16i des Sozialgesetzbuches II (SGB II) gibt es nun für Arbeitgeber neue Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Personen (über 25 Jahre) einstellen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind oder die mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren. Immerhin: Der Zuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent, im dritten Jahr 90 Prozent, im vierten Jahr 80 Prozent und im fünften Jahr 70 Prozent.

Ich frage daher die Stadtverwaltung:

1. Wie viele erwerbslose Personen in Frankfurt (Oder) haben einen Anspruch auf eine Förderung nach § 16i SGB II?

2. Wie viele Personen sind bis heute gefördert worden im §16e und §16i SGB II

3. Wie viele sind der Personengruppe "25-50 Jahre", "50 Jahre +" zuzuordnen? Bitte in weiblich und männlich aufgliedern. Dazu bitte in alleinerziehende Personen unterscheiden sowie in kinderlose.

4. Wie viele potentielle Stellen im Rahmen des §16i SGB II stehen in der freien Wirtschaft sowie der Stadtverwaltung und anderen Behörden in Frankfurt (Oder) zur Verfügung?

5. In welchem Umfang ist das Programm bisher innerhalb der Unternehmen, die im Eigentum der Stadt bzw. an denen die Stadt beteiligt ist, umgesetzt worden?

6. Welche Vereinbarungen wurden mit dem Personalrat im Hinblick auf die Umsetzung des      § 16i SGB II innerhalb der Stadtverwaltung getroffen?

7. Welche Aktivitäten und Initiativen wurden von Seiten der Stadtverwaltung im Hinblick auf eine Bereitstellung und Akquise von Arbeitsplätzen im Rahmen des § 16i SGB II in Bezug auf die Beteiligungsgesellschaften, aber auch die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer bzw. in der Stadt ansässige Unternehmen getroffen?

8. Existiert innerhalb der Stadt unter aktiver Beteiligung der Stadtverwaltung und der Wirtschaftsförderung eine Koordination im Hinblick auf die Akquise und Bereitstellung von Arbeitsplätzen im Rahmen des § 16i SGB II?

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Jan Augustyniak

Schriftliche Anfrage: Umsetzung des § 16 i SGB II in Frankfurt (Oder)

Minister Hubertus Heil hatte zum 1. Januar 2019 unter dem Titel „Mit Arbeit“ ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt, das mit zwei Fördermöglichkeiten neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt schaffen soll. Über die Paragrafen 16e oder § 16i des Sozialgesetzbuches II (SGB II) gibt es nun für Arbeitgeber neue Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Personen (über 25 Jahre) einstellen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind oder die mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren. Immerhin: Der Zuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent, im dritten Jahr 90 Prozent, im vierten Jahr 80 Prozent und im fünften Jahr 70 Prozent.

Ich frage daher die Stadtverwaltung:

1. Wie viele erwerbslose Personen in Frankfurt (Oder) haben einen Anspruch auf eine Förderung nach § 16i SGB II?

2. Wie viele Personen sind bis heute gefördert worden im §16e und §16i SGB II

3. Wie viele sind der Personengruppe "25-50 Jahre", "50 Jahre +" zuzuordnen? Bitte in weiblich und männlich aufgliedern. Dazu bitte in alleinerziehende Personen unterscheiden sowie in kinderlose.

4. Wie viele potentielle Stellen im Rahmen des §16i SGB II stehen in der freien Wirtschaft sowie der Stadtverwaltung und anderen Behörden in Frankfurt (Oder) zur Verfügung?

5. In welchem Umfang ist das Programm bisher innerhalb der Unternehmen, die im Eigentum der Stadt bzw. an denen die Stadt beteiligt ist, umgesetzt worden?

6. Welche Vereinbarungen wurden mit dem Personalrat im Hinblick auf die Umsetzung des      § 16i SGB II innerhalb der Stadtverwaltung getroffen?

7. Welche Aktivitäten und Initiativen wurden von Seiten der Stadtverwaltung im Hinblick auf eine Bereitstellung und Akquise von Arbeitsplätzen im Rahmen des § 16i SGB II in Bezug auf die Beteiligungsgesellschaften, aber auch die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer bzw. in der Stadt ansässige Unternehmen getroffen?

8. Existiert innerhalb der Stadt unter aktiver Beteiligung der Stadtverwaltung und der Wirtschaftsförderung eine Koordination im Hinblick auf die Akquise und Bereitstellung von Arbeitsplätzen im Rahmen des § 16i SGB II?

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Anschrift

DIE LINKE. Frankfurt (Oder)
Berliner Straße 38
15230 Frankfurt (Oder)

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Mittwoch: 10:00 – 18:00 Uhr
                   13:00 – 17:00 Uhr (Kassenzeit)

Donnerstag: 09:00 – 10:00 Uhr
                       16:00 – 18:00 Uhr Sozialberatung

Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr Sozialberatung

Die Kreisgeschäftsstelle befindet sich in der Berliner Straße 38 in 15230 Frankfurt (Oder)