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Stefan Kunath

Anfrage: Auswirkung der Wohngeldreform in Frankfurt (Oder)

Der Bundesgesetzgeber stellt mit dem neuen Wohngeld-Plus Geringverdienerinnen und Geringverdienern zum 1. Januar 2023 ein höheres Wohngeld in Aussicht. Der Wohngeldbetrag wird sich nach Aussage der Bundesregierung im Durchschnitt von rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat erhöhen. Ebenfalls soll eine dauerhafte Heizkostenkomponente die steigenden Energiekosten abfedern. Die Stadt prognostiziert einen Empfängerkreis von rund 3575 Haushalten und bereitet sich mit einer Aufstockung der Sachbearbeiterinnen und Sacharbeiter von derzeit drei auf insgesamt fünf Vollzeitstellen vor (siehe Beschlussvorlage Nachtrag Stellenplan 2022, Drs. 22/SVV/1268, S. 6).

Ich frage die Stadtverwaltung:

  1. Wie hoch war die Anzahl der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger in den Jahren 2021 und 2022?
  2. Wie werden sich mit Inkrafttreten der Reform die für die Berechnung des Wohngeldes grundlegenden Eckwerte wie zu berücksichtigendes Einkommen, Wohnfläche, Kaltmiete, Nebenkosten bezogen auf die jeweiligen Haushaltsgrößen ändern? Wie werden sich mit Inkrafttreten der Reform die Wohngeldhöhen entsprechend geänderter Eckwerte nach den jeweiligen Haushaltsgrößen ändern? Mit welcher Höhe der durchschnittlichen monatlichen Wohngeldzahlung rechnet die Verwaltung?
  3. Wie viele Aufstockerinnen und Aufstocker nach SGB II und wie viele Rentnerinnen und Rentner nach SGB XII in Frankfurt (Oder) haben potentiell ein Recht auf Wohngeld-Plus?
  4. Welche Maßnahmen vollzieht die Sozialverwaltung, um ihrer Verpflichtung nach § 13 SGB I zur Aufklärung über die Rechte und Pflichten der Bevölkerung in Wohngeldfragen im Rahmen ihrer Zuständigkeit nachzukommen?
  5. Was müssen die potenziell neuen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger tun, um erstmals Wohngeld-Plus zu beantragen und zu erhalten (telefonische Anmeldung, Einreichen welcher Unterlagen an welche Stelle etc.)?
  6. Was müssen Bürgerinnen und Bürger tun, die bereits gegenwärtig Wohngeld erhalten, um das erhöhte Wohngeld-Plus in vollem Umfang zu bekommen (z.b. Neuantragstellung, die neueste Betriebskostenabrechnung vorlegen und/oder die für die nächsten Monate vom Vermieter verlangte höhere Vorauszahlung für Betriebskosten)?

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Stefan Kunath

Anfrage: Auswirkung der Wohngeldreform in Frankfurt (Oder)

Der Bundesgesetzgeber stellt mit dem neuen Wohngeld-Plus Geringverdienerinnen und Geringverdienern zum 1. Januar 2023 ein höheres Wohngeld in Aussicht. Der Wohngeldbetrag wird sich nach Aussage der Bundesregierung im Durchschnitt von rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat erhöhen. Ebenfalls soll eine dauerhafte Heizkostenkomponente die steigenden Energiekosten abfedern. Die Stadt prognostiziert einen Empfängerkreis von rund 3575 Haushalten und bereitet sich mit einer Aufstockung der Sachbearbeiterinnen und Sacharbeiter von derzeit drei auf insgesamt fünf Vollzeitstellen vor (siehe Beschlussvorlage Nachtrag Stellenplan 2022, Drs. 22/SVV/1268, S. 6).

Ich frage die Stadtverwaltung:

  1. Wie hoch war die Anzahl der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger in den Jahren 2021 und 2022?
  2. Wie werden sich mit Inkrafttreten der Reform die für die Berechnung des Wohngeldes grundlegenden Eckwerte wie zu berücksichtigendes Einkommen, Wohnfläche, Kaltmiete, Nebenkosten bezogen auf die jeweiligen Haushaltsgrößen ändern? Wie werden sich mit Inkrafttreten der Reform die Wohngeldhöhen entsprechend geänderter Eckwerte nach den jeweiligen Haushaltsgrößen ändern? Mit welcher Höhe der durchschnittlichen monatlichen Wohngeldzahlung rechnet die Verwaltung?
  3. Wie viele Aufstockerinnen und Aufstocker nach SGB II und wie viele Rentnerinnen und Rentner nach SGB XII in Frankfurt (Oder) haben potentiell ein Recht auf Wohngeld-Plus?
  4. Welche Maßnahmen vollzieht die Sozialverwaltung, um ihrer Verpflichtung nach § 13 SGB I zur Aufklärung über die Rechte und Pflichten der Bevölkerung in Wohngeldfragen im Rahmen ihrer Zuständigkeit nachzukommen?
  5. Was müssen die potenziell neuen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger tun, um erstmals Wohngeld-Plus zu beantragen und zu erhalten (telefonische Anmeldung, Einreichen welcher Unterlagen an welche Stelle etc.)?
  6. Was müssen Bürgerinnen und Bürger tun, die bereits gegenwärtig Wohngeld erhalten, um das erhöhte Wohngeld-Plus in vollem Umfang zu bekommen (z.b. Neuantragstellung, die neueste Betriebskostenabrechnung vorlegen und/oder die für die nächsten Monate vom Vermieter verlangte höhere Vorauszahlung für Betriebskosten)?

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Anschrift

DIE LINKE. Frankfurt (Oder)
Berliner Straße 38
15230 Frankfurt (Oder)

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Mittwoch: 10:00 – 18:00 Uhr
                   13:00 – 17:00 Uhr (Kassenzeit)

Donnerstag: 09:00 – 10:00 Uhr
                       16:00 – 18:00 Uhr Sozialberatung

Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr Sozialberatung

Die Kreisgeschäftsstelle befindet sich in der Berliner Straße 38 in 15230 Frankfurt (Oder)