Anfrage: Barrierefreie Haltestellen
Zum 01.01.2022 soll der öffentliche Personennahverkehr nach den Anforderungen des § 8 Absatz 3 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes vollständig barrierefrei sein. Dazu gehört eine entsprechende Umgestaltung der Haltestellen.
Ich frage die Stadtverwaltung:
- Wie viele Bus- und Straßenbahnhaltestellen gibt es in Frankfurt (Oder)?
- Wie viele dieser Bus- und Straßenbahnhaltestellen befinden sich in der Baulastträgerschaft der Stadt Frankfurt (Oder)? Wie viele in der Baulastträgerschaft Dritter (z.B. SVF)?
- Wie viele dieser Haltestellen sind noch nicht barrierefrei aus- bzw. umgestaltet?
- Welche Maßnahmen sind im Nahverkehrsplan und darüber hinaus vorgesehen, um die Barrierefreiheit der Haltestellen bis zum 01.01.2022 zu gewährleisten?
- Stellt die Stadt Frankfurt (Oder) den Baulastträgern eine finanzielle Unterstützung zur barrierefreien Umgestaltung ihrer Haltestellen zur Verfügung? Falls ja: In welcher Höhe und zu welchen Konditionen?
- Reichen aus jetziger Sicht der Stadt Frankfurt (Oder) die vorhandenen Förderprogramme aus, um die finanziellen Bedarfe für die Umrüstung zur Barrierefreiheit bei Haltestellen zu decken?
Dateien
- PDF 142 KB Antwort_Barrierefreie_Haltestellen.pdf
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