Anfrage: Fehlende geologische Unterlagen zum Helenesee und drohende Nichtaufnahme im kommenden Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung VII (2023-2027)
In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtages Brandenburg am 16.03.2022 informierte die Landesregierung darüber, dass für den Helenesee keine belastbaren geologischen Unterlagen gefunden werden konnten, so dass diese erst durch entsprechende geologische Untersuchungen erstellt werden müssen. Diese werden seit dem 1. Quartal 2022 durchgeführt. Dazu gehören auch umfangreiche Bohrungen. Aufgrund der wenigen Firmen und den geringen Bohrkapazitäten sind die geologischen Erkundungen und Auswertungen voraussichtliche erst im Herbst dieses Jahres abgeschlossen. Erst im Anschluss kann dann die Sanierungsplanung erfolgen. Damit ist es zeitlich so gut wie ausgeschlossen, dass die Sanierung des Helenesees noch im neuen Verwaltungsabkommen als Projekt untergebracht werden könnte. Dieses beginnt im Januar 2023. Im Verwaltungsabkommen können nur Projekte berücksichtigt werden, die finanziell durchgeplant sind. Die Grundlage dafür bildet die Sanierungsplanung.
Wir fragen die Stadtverwaltung:
- Welchen Sachstand hat die Stadtverwaltung diesbezüglich?
- Inwieweit gibt es aus Sicht der Stadtverwaltung Möglichkeiten, die geologischen Erkundungen zu beschleunigen und die Sanierungsplanung so rechtzeitig durchzuführen und abzuschließen, damit die Finanzierung der Sanierung des Helenesees doch noch mit dem nächsten Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung VII abgesichert werden kann?
- Welche Folgen hätte das Nichterreichen des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung auf den Zeitplan einer möglichen Sanierung des Helenesees?
- Inwieweit werden Gespräche mit dem Land Brandenburg über Alternativen zur finanziellen Absicherung der geschätzten Sanierungskosten in Höhe von 40 bis 60 Mio. EUR des Helenesees geführt?
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