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Stefan Kunath

Anfrage: Leistungen nach SGB XII im Zusammenhang mit dem Anstieg von Energiekosten

Seit einigen Wochen steigen die Energiekosten. Die Versorger und Vermieter haben die Mieter aufgefordert, diesbezügliche Abschlagszahlungen zu erhöhen. Da die Energiekosten keine Betriebskosten sind, werden hier Erhöhungen nicht über die Kosten der Unterkunft oder das Wohngeld ausgeglichen. Inwieweit hier wann und in welcher Höhe die Heizkostenerhöhung einberechnet werden, ist für Betroffene derzeit nicht abschließend geklärt. Haushalte, die nicht Sozialleistungen beziehen, sind auch von den Erhöhungen betroffenen und können dadurch in finanzielle Notsituationen kommen. Das SGB XII beinhaltet für Haushalte und Personen in Notsituationen eine Reihe konkreter Unterstützungsmaßnahmen.

Hierzu zählen u.a.:

  • § 9 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles,
  • §§ 27 bis 29 - Hilfen zum Lebensunterhalt,
  • §§ 35 und 42a – Bedarfe für Unterkunft und Heizung,
  • § 37 – Ergänzende Darlehen,
  • § 38 - Darlehen bei vorübergehenden Notlagen,
  • § 67/68 – Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
  • § 73 – Hilfen in sonstigen Lebenslagen

Ich frage den Oberbürgermeister:

  1. Wie hat sich bei den einmaligen Leistungen nach dem SGB XII das Antragsaufkommen im Zeitraum Januar bis Mai 2022 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2021 entwickelt und welche Ursachen sind für diese Entwicklung nach Einschätzung der Sozialverwaltung einschlägig?
  2. Welche Informationen wurden seitens der Stadt bisher für Betroffene bereitgestellt bzw. sind beabsichtigt bereitzustellen?
  3. Wie schätzt der Oberbürgermeister die Kostenentwicklung im Bereich SGB XII im Bezug auf die im städtischen Haushalt 2022/23 veranlagten Ausgaben ein?

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Stefan Kunath

Anfrage: Leistungen nach SGB XII im Zusammenhang mit dem Anstieg von Energiekosten

Seit einigen Wochen steigen die Energiekosten. Die Versorger und Vermieter haben die Mieter aufgefordert, diesbezügliche Abschlagszahlungen zu erhöhen. Da die Energiekosten keine Betriebskosten sind, werden hier Erhöhungen nicht über die Kosten der Unterkunft oder das Wohngeld ausgeglichen. Inwieweit hier wann und in welcher Höhe die Heizkostenerhöhung einberechnet werden, ist für Betroffene derzeit nicht abschließend geklärt. Haushalte, die nicht Sozialleistungen beziehen, sind auch von den Erhöhungen betroffenen und können dadurch in finanzielle Notsituationen kommen. Das SGB XII beinhaltet für Haushalte und Personen in Notsituationen eine Reihe konkreter Unterstützungsmaßnahmen.

Hierzu zählen u.a.:

  • § 9 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles,
  • §§ 27 bis 29 - Hilfen zum Lebensunterhalt,
  • §§ 35 und 42a – Bedarfe für Unterkunft und Heizung,
  • § 37 – Ergänzende Darlehen,
  • § 38 - Darlehen bei vorübergehenden Notlagen,
  • § 67/68 – Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
  • § 73 – Hilfen in sonstigen Lebenslagen

Ich frage den Oberbürgermeister:

  1. Wie hat sich bei den einmaligen Leistungen nach dem SGB XII das Antragsaufkommen im Zeitraum Januar bis Mai 2022 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2021 entwickelt und welche Ursachen sind für diese Entwicklung nach Einschätzung der Sozialverwaltung einschlägig?
  2. Welche Informationen wurden seitens der Stadt bisher für Betroffene bereitgestellt bzw. sind beabsichtigt bereitzustellen?
  3. Wie schätzt der Oberbürgermeister die Kostenentwicklung im Bereich SGB XII im Bezug auf die im städtischen Haushalt 2022/23 veranlagten Ausgaben ein?

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Anschrift

DIE LINKE. Frankfurt (Oder)
Berliner Straße 38
15230 Frankfurt (Oder)

Weitere Kontaktmöglichkeiten.

Öffnungszeiten der Kreisgeschäftsstelle

Mittwoch: 10:00 – 18:00 Uhr
                   13:00 – 17:00 Uhr (Kassenzeit)

Donnerstag: 09:00 – 10:00 Uhr
                       16:00 – 18:00 Uhr Sozialberatung

Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr Sozialberatung

Die Kreisgeschäftsstelle befindet sich in der Berliner Straße 38 in 15230 Frankfurt (Oder)