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Fraktion DIE LINKE/BI Stadtumbau

Antrag: Städtische Maßnahmen und Hilfsangebote zur sozialen Abfederung der drastischen Erhöhung der Energiekosten

Folgender Antrag wurde nach Beratung im Sozialausschuss und Einarbeitung von Änderungen in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2022 mit großer Mehrheit bei Ablehnung durch die AfD angenommen.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Oberbürgermeister auf, zur sozialen Abfederung der drastischen Erhöhung der Energiepreise im Rahmen der städtischen Zuständigkeiten und Möglichkeiten umfassend zu Maßnahmen und Hilfsangeboten zu beraten und zu informieren. Dies betrifft insbesondere die individuellen Unterstützungen im Zusammenhang mit den bisherigen und künftigen Entlastungspaketen der Bundesregierung.

2. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, zeitnah die Richtlinie der KdU-Kosten auf die steigenden Preise anzupassen. Bis zum Inkrafttreten der neuen KdU-Richtlinie werden die von den Energieversorgern aufgeforderten Vorauszahlungssummen für warme und kalte Betriebskosten in der Höhe anerkannt und erstattet, soweit sie nicht auf unangemessenen Verbrauch zurückzuführen sind.

3. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, allen nachfragenden Hilfesuchenden unbürokratisch und transparent die notwendigen Informationen zu übergeben und bei entsprechenden Antragstellungen intensiv zu unterstützen. Der zuständige Ausschuss für Gleichstellung, Gesundheit, Soziales und Integration ist fortlaufenden über die veränderte Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten und die daraus resultierenden Mehraufwendungen im städtischen Haushalt zu informieren.

Begründung:

Die soziale Frage wird sich aller Voraussicht nach durch die steigenden Energie- und Lebenskosten weiter zuspitzen. Existenzen sind in Gefahr. Die Stadtverwaltung muss sich auf neue Größenordnungen sozialer Notlagen einstellen. Hierfür müssen jetzt Instrumente geschaffen und ausgebaut werden.

Laut einer Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung haben Menschen in Frankfurt (Oder) im Durchschnitt das geringste verfügbare Einkommen in Brandenburg. Mit einem durchschnittlich verfügbaren Pro-Kopf-Einkommen von jährlich 19.118 Euro liegt unsere Kommune an siebtletzter Stelle der 401 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte. Vor diesem Hintergrund schmerzen die Erhöhungen der Energiekosten besonders stark. Viele Betroffene befürchten, dass sie nicht in der Lage sein werden, diese Kostensteigerungen finanziell meistern zu können. In dieser Situation ist es geboten, dass die Stadtverordnetenversammlung mögliche Maßnahmen und Hilfsangebote zur sozialen Abfederung der drastischen Erhöhung der Energiekosten beschließt.

Die Betroffenen erwarten zurecht ein Signal der Stadtverordnetenversammlung, dass im Rahmen der Zuständigkeiten und unter Beachtung der Rechtslage für die Betroffenen Hilfsangebote zur Wirkung kommen. Die Sozialgesetzbücher bieten für den Einzelfall hier einen Katalog von Hilfsmaßnahmen.

Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt ausdrücklich hier die Verwaltung, auf Grundlage der Sozialgesetzbücher rechtzeitig Hilfen für Betroffene auf den Weg zu bringen.

Da die Energiekosten jedoch nicht Bestandteil der Kosten der Unterkunft sind, sondern aus den Regelsatzleistungen finanziert werden müssen, ist der Oberbürgermeister aufgefordert, über die kommunalen Spitzenverbände und das Land eine Anpassung der Regelsätze durch den Bund einzufordern. Hier hat der Oberbürgermeister die volle Unterstützung der Stadtverordnetenversammlung.

Heizkosten sind Betriebskosten und damit für Leistungsbezieher nach SGB II und XII bzw. Wohngeldberechtigte Bestandteil der Kosten der Unterkunft bzw. der Berechnung des Wohngeldes. Hier kann davon ausgegangen werden, dass steigenden Heizkosten zu einer Anpassung nach dem Grundsatz der Angemessenheit erfolgt. In der kommunalen Praxis sind hier jedoch bei bestimmten Fallgruppen Probleme aufgetreten, bei denen die Sozialverwaltung nicht die Ist-Kosten erstattet hat, sondern Pauschalierung nach Erfahrungswerten vorgenommen wurden.

Im Einzelfall muss die Sozialverwaltung über Hilfen entscheiden. Der Katalog der Hilfen ist hier im SGB XII enthalten. Dies sind u.a.:

  • § 9 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles,
  • §§ 27 bis 29 - Hilfen zum Lebensunterhalt,
  • §§ 35 und 42a – Bedarfe für Unterkunft und Heizung,
  • § 37 – Ergänzende Darlehen,
  • § 38 - Darlehen bei vorübergehenden Notlagen,
  • § 67/68 – Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
  • § 73 – Hilfen in sonstigen Lebenslagen

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Fraktion DIE LINKE/BI Stadtumbau

Antrag: Städtische Maßnahmen und Hilfsangebote zur sozialen Abfederung der drastischen Erhöhung der Energiekosten

Folgender Antrag wurde nach Beratung im Sozialausschuss und Einarbeitung von Änderungen in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2022 mit großer Mehrheit bei Ablehnung durch die AfD angenommen.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Oberbürgermeister auf, zur sozialen Abfederung der drastischen Erhöhung der Energiepreise im Rahmen der städtischen Zuständigkeiten und Möglichkeiten umfassend zu Maßnahmen und Hilfsangeboten zu beraten und zu informieren. Dies betrifft insbesondere die individuellen Unterstützungen im Zusammenhang mit den bisherigen und künftigen Entlastungspaketen der Bundesregierung.

2. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, zeitnah die Richtlinie der KdU-Kosten auf die steigenden Preise anzupassen. Bis zum Inkrafttreten der neuen KdU-Richtlinie werden die von den Energieversorgern aufgeforderten Vorauszahlungssummen für warme und kalte Betriebskosten in der Höhe anerkannt und erstattet, soweit sie nicht auf unangemessenen Verbrauch zurückzuführen sind.

3. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, allen nachfragenden Hilfesuchenden unbürokratisch und transparent die notwendigen Informationen zu übergeben und bei entsprechenden Antragstellungen intensiv zu unterstützen. Der zuständige Ausschuss für Gleichstellung, Gesundheit, Soziales und Integration ist fortlaufenden über die veränderte Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten und die daraus resultierenden Mehraufwendungen im städtischen Haushalt zu informieren.

Begründung:

Die soziale Frage wird sich aller Voraussicht nach durch die steigenden Energie- und Lebenskosten weiter zuspitzen. Existenzen sind in Gefahr. Die Stadtverwaltung muss sich auf neue Größenordnungen sozialer Notlagen einstellen. Hierfür müssen jetzt Instrumente geschaffen und ausgebaut werden.

Laut einer Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung haben Menschen in Frankfurt (Oder) im Durchschnitt das geringste verfügbare Einkommen in Brandenburg. Mit einem durchschnittlich verfügbaren Pro-Kopf-Einkommen von jährlich 19.118 Euro liegt unsere Kommune an siebtletzter Stelle der 401 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte. Vor diesem Hintergrund schmerzen die Erhöhungen der Energiekosten besonders stark. Viele Betroffene befürchten, dass sie nicht in der Lage sein werden, diese Kostensteigerungen finanziell meistern zu können. In dieser Situation ist es geboten, dass die Stadtverordnetenversammlung mögliche Maßnahmen und Hilfsangebote zur sozialen Abfederung der drastischen Erhöhung der Energiekosten beschließt.

Die Betroffenen erwarten zurecht ein Signal der Stadtverordnetenversammlung, dass im Rahmen der Zuständigkeiten und unter Beachtung der Rechtslage für die Betroffenen Hilfsangebote zur Wirkung kommen. Die Sozialgesetzbücher bieten für den Einzelfall hier einen Katalog von Hilfsmaßnahmen.

Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt ausdrücklich hier die Verwaltung, auf Grundlage der Sozialgesetzbücher rechtzeitig Hilfen für Betroffene auf den Weg zu bringen.

Da die Energiekosten jedoch nicht Bestandteil der Kosten der Unterkunft sind, sondern aus den Regelsatzleistungen finanziert werden müssen, ist der Oberbürgermeister aufgefordert, über die kommunalen Spitzenverbände und das Land eine Anpassung der Regelsätze durch den Bund einzufordern. Hier hat der Oberbürgermeister die volle Unterstützung der Stadtverordnetenversammlung.

Heizkosten sind Betriebskosten und damit für Leistungsbezieher nach SGB II und XII bzw. Wohngeldberechtigte Bestandteil der Kosten der Unterkunft bzw. der Berechnung des Wohngeldes. Hier kann davon ausgegangen werden, dass steigenden Heizkosten zu einer Anpassung nach dem Grundsatz der Angemessenheit erfolgt. In der kommunalen Praxis sind hier jedoch bei bestimmten Fallgruppen Probleme aufgetreten, bei denen die Sozialverwaltung nicht die Ist-Kosten erstattet hat, sondern Pauschalierung nach Erfahrungswerten vorgenommen wurden.

Im Einzelfall muss die Sozialverwaltung über Hilfen entscheiden. Der Katalog der Hilfen ist hier im SGB XII enthalten. Dies sind u.a.:

  • § 9 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles,
  • §§ 27 bis 29 - Hilfen zum Lebensunterhalt,
  • §§ 35 und 42a – Bedarfe für Unterkunft und Heizung,
  • § 37 – Ergänzende Darlehen,
  • § 38 - Darlehen bei vorübergehenden Notlagen,
  • § 67/68 – Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
  • § 73 – Hilfen in sonstigen Lebenslagen

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