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Wolfgang Welenga

Schriftliche Anfrage: Entscheidung des Begleitausschusses zur Ablehnung des Projektantrages „Gemeinsam für einen effektiven grenzüberschreitenden Katastrophenschutz im Land Brandenburg und in der Wojewodschaft Lubuskie“

In der 13. Begleitausschusssitzung für das Kooperationsprogramm Interreg V A Brandenburg – Polen 2014-2020 (Programm) vom 08.-09.10.2019 in Gubin wurde das Projekt Nr. 85638761 „Gemeinsam für einen effektiven grenzüberschreitenden Katastrophenschutz im Land Brandenburg und in der Wojewodschaft Lubuskie“ der Stadt Frankfurt (Oder) abgelehnt. 3 Mitglieder des Begleitausschusses stimmten für die Befürwortung des Förderantrages, 1 Mitglied enthielt sich der Stimme, 4 Mitglieder des Begleitausschusses stimmten dagegen.

Ich frage den Oberbürgermeister

1. Wie bewerten Sie diese Entscheidung?

2. Wie bewerten Sie die Pressemitteilung der Euroregion PRO EUROPA VIADRINA, Mittlere Oder e.V. vom 27.01.2015 (siehe Anlage) in Kenntnis dieser Ablehnung und der Tatsache, dass für den „Schwerpunkt“, für den „eine noch deutlichere Berücksichtigung trotz eines von 120 Mio. auf 96 Mio. Euro deutlich gesunkenen Gesamtbudgets für die Projektförderung für beide Bereiche Mittel in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro eingeplant sind“, nunmehr unter der Tatsache, dass für unmittelbare Projekte nach meinem Kenntnisstand 0, in Worten NULL, Euro gewährt wurden?

3. Wer sind die Mitglieder im Begleitausschuss und wie stimmten diese jeweils persönlich bzw. auf Weisung ihrer Behörde/Institution/entsendenden Einrichtung ab?

4. Wie transparent und objektiv schätzen Sie die Entscheidungsprozesse zur Projektauswahl durch den Begleitausschuss und deren vorhergehende Bewertung durch die Mitarbeiter im Gemeinsamen Sekretariat der Verwaltungsbehörde ein?

5. Als stimmberechtigte Mitglieder im Begleitausschuss sind die Geschäftsführer der Euroregionen berufen. Welche Abstimmungen zum Abstimmungsverhalten des Geschäftsführers gibt es zwischen Vorstand, dessen stellvertretender Vorstandsvorsitzender Sie sind, „Mitgliederversammlung und Geschäftsführer des Trägervereins „Mittlere Oder e.V.“? Unterliegen die stimmberechtigten Mitglieder im Begleitausschuss einem Weisungsrecht ihrer entsprechenden Behörden, Institutionen, Vereine oder sind sie frei in ihrer Entscheidung?

6. Welche Projekte wurden in der Förderperiode 2014-2020 im Rahmen Interreg V A durch den Begleitausschuss bestätigt? Ich bitte um eine Gesamtaufstellung, Antragsteller, Projekttitel, Kurzbeschreibung und Fördersumme. Bitte separate Darstellung Förderprojekte für die Bereiche Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Frankfurt (Oder), Spree-Neiße, Cottbus und polnische Regionen. Welche Projekte über Interreg V A wurden dem Landkreis Märkisch-Oderland auf Grund derer Mitgliedschaft auch in der Euroregion Pomerania durch diese befürwortet?

7. Welche Konsequenzen zieht der Geschäftsführer des Trägervereins „Mittlere Oder e.V.“ und der Oberbürgermeister als stellvertretender Vorstandsvorsitzender, der Vorstand und die Mitgliederversammlung des Trägervereins „Mittlere Oder e.V.“ aus der Tatsache, dass die in der o.g. Pressemitteilung getätigten Versprechungen nicht eingehalten wurden?

8. Teilen Sie die in der Beantwortung der „Kleinen Anfrage vom 08.01.2014; Wolfgang Welenga, Fraktion Die Linke“, unter Frage 8 getroffene Behauptung nach nunmehrigen Kenntnisstand, dass für Belange des Brand-, Katastrophenschutzes und der gegenseitigen Hilfeleistung eine eigene Prioritätensache nicht erforderlich sei (siehe Anlage)?

9. Stellt sich die Behauptung in der Beantwortung zu Frage 8 „Die Prioritätensetzung dieses Maßnahmenbereiches innerhalb der drei Gebietskörperschaften bleibt damit uneingeschränkt erhalten“ aus Ihrer Sicht als wahrheitsgemäß nunmehr dar?

10. Würden Sie die damals geäußerten Befürchtungen von Seiten der Fachexperten des Brand- und Katastrophenschutzes in Anbetracht der heutigen Kenntnisse als „frühzeitig ausgeräumt“ bezeichnen oder als nunmehr tatsächlich eingetreten bewerten?

11. Die Förderperiode EFRE 2021 bis 2027 befindet sich zurzeit in Vorbereitung. Es wird zurzeit an der Erstellung der operationellen Programme beraten und gearbeitet. Teilen Sie die Auffassung, dass nach der Nichteinhaltung von Versprechungen im Vorfeld des Interreg V A – Programms nunmehr es zwingende Aufgabe sein muss, als Lehre aus dem Versagen aller Beteiligten eine eigene Prioritätenachse für den Bereich Brand-, Katastrophenschutz einzurichten? Werden Sie sich dafür einsetzen?

12. Wie beurteilen Sie abschließend die Tatsache, dass die Euroregion PRO EUROPA VIADRINA für sich wohl als Alleinstellungsmerkmal im negativen Sinne in Anspruch nehmen muss, 0 Euro für diesen Bereich in Anbetracht der zukünftigen Herausforderungen durch Klimawandel, globalisierte Güterfernverkehre, Optimierung von Gefahrenabwehrstrategien für die Erreichung von Klimaschutzzielen gewährt zu haben? So wurden zum Beispiel zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik 2014-2020 durch den dortigen Begleitausschuss 13.931.220,84 Euro für Gerätehäuser, Feuerwehrfahrzeuge, Ausstattung, Ausrüstung und Begegnungen bewilligt. Erscheinen Ihnen die Prioritätensetzungen der 8 Entscheider im hiesigen Begleitausschuss nachvollziehbar oder sollte eine breitere Bürgerbeteiligung, Behördenbeteiligung, allgemein mehr Öffentlichkeit bei der Projektauswahl angestrebt werden?

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Wolfgang Welenga

Schriftliche Anfrage: Entscheidung des Begleitausschusses zur Ablehnung des Projektantrages „Gemeinsam für einen effektiven grenzüberschreitenden Katastrophenschutz im Land Brandenburg und in der Wojewodschaft Lubuskie“

In der 13. Begleitausschusssitzung für das Kooperationsprogramm Interreg V A Brandenburg – Polen 2014-2020 (Programm) vom 08.-09.10.2019 in Gubin wurde das Projekt Nr. 85638761 „Gemeinsam für einen effektiven grenzüberschreitenden Katastrophenschutz im Land Brandenburg und in der Wojewodschaft Lubuskie“ der Stadt Frankfurt (Oder) abgelehnt. 3 Mitglieder des Begleitausschusses stimmten für die Befürwortung des Förderantrages, 1 Mitglied enthielt sich der Stimme, 4 Mitglieder des Begleitausschusses stimmten dagegen.

Ich frage den Oberbürgermeister

1. Wie bewerten Sie diese Entscheidung?

2. Wie bewerten Sie die Pressemitteilung der Euroregion PRO EUROPA VIADRINA, Mittlere Oder e.V. vom 27.01.2015 (siehe Anlage) in Kenntnis dieser Ablehnung und der Tatsache, dass für den „Schwerpunkt“, für den „eine noch deutlichere Berücksichtigung trotz eines von 120 Mio. auf 96 Mio. Euro deutlich gesunkenen Gesamtbudgets für die Projektförderung für beide Bereiche Mittel in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro eingeplant sind“, nunmehr unter der Tatsache, dass für unmittelbare Projekte nach meinem Kenntnisstand 0, in Worten NULL, Euro gewährt wurden?

3. Wer sind die Mitglieder im Begleitausschuss und wie stimmten diese jeweils persönlich bzw. auf Weisung ihrer Behörde/Institution/entsendenden Einrichtung ab?

4. Wie transparent und objektiv schätzen Sie die Entscheidungsprozesse zur Projektauswahl durch den Begleitausschuss und deren vorhergehende Bewertung durch die Mitarbeiter im Gemeinsamen Sekretariat der Verwaltungsbehörde ein?

5. Als stimmberechtigte Mitglieder im Begleitausschuss sind die Geschäftsführer der Euroregionen berufen. Welche Abstimmungen zum Abstimmungsverhalten des Geschäftsführers gibt es zwischen Vorstand, dessen stellvertretender Vorstandsvorsitzender Sie sind, „Mitgliederversammlung und Geschäftsführer des Trägervereins „Mittlere Oder e.V.“? Unterliegen die stimmberechtigten Mitglieder im Begleitausschuss einem Weisungsrecht ihrer entsprechenden Behörden, Institutionen, Vereine oder sind sie frei in ihrer Entscheidung?

6. Welche Projekte wurden in der Förderperiode 2014-2020 im Rahmen Interreg V A durch den Begleitausschuss bestätigt? Ich bitte um eine Gesamtaufstellung, Antragsteller, Projekttitel, Kurzbeschreibung und Fördersumme. Bitte separate Darstellung Förderprojekte für die Bereiche Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Frankfurt (Oder), Spree-Neiße, Cottbus und polnische Regionen. Welche Projekte über Interreg V A wurden dem Landkreis Märkisch-Oderland auf Grund derer Mitgliedschaft auch in der Euroregion Pomerania durch diese befürwortet?

7. Welche Konsequenzen zieht der Geschäftsführer des Trägervereins „Mittlere Oder e.V.“ und der Oberbürgermeister als stellvertretender Vorstandsvorsitzender, der Vorstand und die Mitgliederversammlung des Trägervereins „Mittlere Oder e.V.“ aus der Tatsache, dass die in der o.g. Pressemitteilung getätigten Versprechungen nicht eingehalten wurden?

8. Teilen Sie die in der Beantwortung der „Kleinen Anfrage vom 08.01.2014; Wolfgang Welenga, Fraktion Die Linke“, unter Frage 8 getroffene Behauptung nach nunmehrigen Kenntnisstand, dass für Belange des Brand-, Katastrophenschutzes und der gegenseitigen Hilfeleistung eine eigene Prioritätensache nicht erforderlich sei (siehe Anlage)?

9. Stellt sich die Behauptung in der Beantwortung zu Frage 8 „Die Prioritätensetzung dieses Maßnahmenbereiches innerhalb der drei Gebietskörperschaften bleibt damit uneingeschränkt erhalten“ aus Ihrer Sicht als wahrheitsgemäß nunmehr dar?

10. Würden Sie die damals geäußerten Befürchtungen von Seiten der Fachexperten des Brand- und Katastrophenschutzes in Anbetracht der heutigen Kenntnisse als „frühzeitig ausgeräumt“ bezeichnen oder als nunmehr tatsächlich eingetreten bewerten?

11. Die Förderperiode EFRE 2021 bis 2027 befindet sich zurzeit in Vorbereitung. Es wird zurzeit an der Erstellung der operationellen Programme beraten und gearbeitet. Teilen Sie die Auffassung, dass nach der Nichteinhaltung von Versprechungen im Vorfeld des Interreg V A – Programms nunmehr es zwingende Aufgabe sein muss, als Lehre aus dem Versagen aller Beteiligten eine eigene Prioritätenachse für den Bereich Brand-, Katastrophenschutz einzurichten? Werden Sie sich dafür einsetzen?

12. Wie beurteilen Sie abschließend die Tatsache, dass die Euroregion PRO EUROPA VIADRINA für sich wohl als Alleinstellungsmerkmal im negativen Sinne in Anspruch nehmen muss, 0 Euro für diesen Bereich in Anbetracht der zukünftigen Herausforderungen durch Klimawandel, globalisierte Güterfernverkehre, Optimierung von Gefahrenabwehrstrategien für die Erreichung von Klimaschutzzielen gewährt zu haben? So wurden zum Beispiel zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik 2014-2020 durch den dortigen Begleitausschuss 13.931.220,84 Euro für Gerätehäuser, Feuerwehrfahrzeuge, Ausstattung, Ausrüstung und Begegnungen bewilligt. Erscheinen Ihnen die Prioritätensetzungen der 8 Entscheider im hiesigen Begleitausschuss nachvollziehbar oder sollte eine breitere Bürgerbeteiligung, Behördenbeteiligung, allgemein mehr Öffentlichkeit bei der Projektauswahl angestrebt werden?

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