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Stefan Kunath

Schriftliche Anfrage: Mehrkosten durch die Afrikanische Schweinepest

In den Landkreisen Spree-Neiße, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Dahme-Spreewald sowie Frankfurt (Oder) ist bei insgesamt 908 Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt worden (Stand 17. April 2021). Die Landkreise agieren entsprechend der SchwPestV, mit der das zuständige Bundesministerium basierend auf den EU-Rechtsnormen Maßnahmen zur Prävention bei drohender Seuche und zur Bekämpfung nach einem Ausbruch festgeschrieben hat. Das Land Brandenburg hat insbesondere für den Bau von Schutzzäunen finanzielle Mittel bereitgestellt. Hinzu kommen finanzielle Mehrkosten durch etwaige Entschädigungszahlungen für Betriebe und durch Begehungsverbote. Da die ASP keine hausgemachte regionale Angelegenheit ist und es von bundes- und europäischer Relevanz ist, dass die Ausbreitung der Seuche verhindert wird, stellt sich die Frage, ob die SchwPestV dem Rechnung trägt oder ob nicht vielmehr den Landkreisen und seinen Bürgerinnen und Bürgern eine unzumutbare Last auferlegt wird.

Ich frage die Verwaltung:

  1. Wie bewertet die Verwaltung die Wirksamkeit der bisher getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der ASP? Sieht die Stadtverwaltung ausgehend von den bisher gesammelten Erfahrungen nach Ausbruch der ASP weiteren Handlungsbedarf zur wirksamen Umsetzung der SchwPestV und darüber hinaus gehender Maßnahmen?
  2. Genügt die SchwPestV den Anforderungen zur Bekämpfung der ASP, die Verantwortung von Land und Bund betreffend?
  3. Sieht die Stadtverwaltung die Notwendigkeit und rechtlich auch die Möglichkeit, Land und Bund in finanzieller Hinsicht stärker in die Pflicht zu nehmen (sofern der Bund sich bislang überhaupt finanziell beteiligt hat), um die Seuche möglichst schnell in den Griff zu bekommen?
  4. Mit welchen außerplanmäßigen Haushaltsbelastungen durch die ASP muss die Stadt Frankfurt (Oder) rechnen? Sind es neben behördlichen (personellen und sächlichen Aufwendungen) ggf. auch darüber hinaus gehende Kosten, zu deren Begleichung die Stadt in die Pflicht genommen werden könnte?

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Stefan Kunath

Schriftliche Anfrage: Mehrkosten durch die Afrikanische Schweinepest

In den Landkreisen Spree-Neiße, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Dahme-Spreewald sowie Frankfurt (Oder) ist bei insgesamt 908 Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt worden (Stand 17. April 2021). Die Landkreise agieren entsprechend der SchwPestV, mit der das zuständige Bundesministerium basierend auf den EU-Rechtsnormen Maßnahmen zur Prävention bei drohender Seuche und zur Bekämpfung nach einem Ausbruch festgeschrieben hat. Das Land Brandenburg hat insbesondere für den Bau von Schutzzäunen finanzielle Mittel bereitgestellt. Hinzu kommen finanzielle Mehrkosten durch etwaige Entschädigungszahlungen für Betriebe und durch Begehungsverbote. Da die ASP keine hausgemachte regionale Angelegenheit ist und es von bundes- und europäischer Relevanz ist, dass die Ausbreitung der Seuche verhindert wird, stellt sich die Frage, ob die SchwPestV dem Rechnung trägt oder ob nicht vielmehr den Landkreisen und seinen Bürgerinnen und Bürgern eine unzumutbare Last auferlegt wird.

Ich frage die Verwaltung:

  1. Wie bewertet die Verwaltung die Wirksamkeit der bisher getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der ASP? Sieht die Stadtverwaltung ausgehend von den bisher gesammelten Erfahrungen nach Ausbruch der ASP weiteren Handlungsbedarf zur wirksamen Umsetzung der SchwPestV und darüber hinaus gehender Maßnahmen?
  2. Genügt die SchwPestV den Anforderungen zur Bekämpfung der ASP, die Verantwortung von Land und Bund betreffend?
  3. Sieht die Stadtverwaltung die Notwendigkeit und rechtlich auch die Möglichkeit, Land und Bund in finanzieller Hinsicht stärker in die Pflicht zu nehmen (sofern der Bund sich bislang überhaupt finanziell beteiligt hat), um die Seuche möglichst schnell in den Griff zu bekommen?
  4. Mit welchen außerplanmäßigen Haushaltsbelastungen durch die ASP muss die Stadt Frankfurt (Oder) rechnen? Sind es neben behördlichen (personellen und sächlichen Aufwendungen) ggf. auch darüber hinaus gehende Kosten, zu deren Begleichung die Stadt in die Pflicht genommen werden könnte?

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Anschrift

DIE LINKE. Frankfurt (Oder)
Berliner Straße 38
15230 Frankfurt (Oder)

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Mittwoch: 10:00 – 18:00 Uhr
                   13:00 – 17:00 Uhr (Kassenzeit)

Donnerstag: 09:00 – 10:00 Uhr
                       16:00 – 18:00 Uhr Sozialberatung

Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr Sozialberatung

Die Kreisgeschäftsstelle befindet sich in der Berliner Straße 38 in 15230 Frankfurt (Oder)