Schriftliche Anfrage: Sicherstellung von Hygiene an Schulen
Die Stadt ist als öffentlicher Schulträger gemäß Brandenburgischem Schulgesetz für die Verwaltung und den Unterhalt der Schulen als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe verantwortlich. Dies schließt Aufwendungen für die Reinigung und die Sicherstellung der Hygiene ein. Mit der seit einem Jahr andauernden COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Vorschriften zur Sicherstellung der Hygiene an Schulen sind die Bedarfe in diesem Bereich gewachsen.
Daher frage ich die Stadtverwaltung:
- Wurden seitens der Schulen, Kinder oder Eltern Mehrbedarfe bei Hygiene und Reinigung an die Stadt als Schulträger herangetragen?
- Welche Mehrbedarfe an zusätzlichen Kosten sind durch gestiegene Bedarfe bei Hygiene und Reinigung entstanden?
- Sieht die Stadtverwaltung die Notwendigkeit und rechtlich auch die Möglichkeit, Land und Bund in finanzieller Hinsicht stärker in die Pflicht zu nehmen, damit kommunale Haushalte nicht zusätzlich belastet werden und hat die Stadtverwaltung dies beim Land Brandenburg beziehungsweise beim Bund erbeten?
Ich bitte um mündliche und schriftlichen Beantwortung.
Dateien
- PDF 88 KB Antwort der Stadtverwaltung
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Schriftliche Anfrage: Sicherstellung von Hygiene an Schulen
Die Stadt ist als öffentlicher Schulträger gemäß Brandenburgischem Schulgesetz für die Verwaltung und den Unterhalt der Schulen als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe verantwortlich. Dies schließt Aufwendungen für die Reinigung und die Sicherstellung der Hygiene ein. Mit der seit einem Jahr andauernden COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Vorschriften zur Sicherstellung der Hygiene an Schulen sind die Bedarfe in diesem Bereich gewachsen.
Daher frage ich die Stadtverwaltung:
- Wurden seitens der Schulen, Kinder oder Eltern Mehrbedarfe bei Hygiene und Reinigung an die Stadt als Schulträger herangetragen?
- Welche Mehrbedarfe an zusätzlichen Kosten sind durch gestiegene Bedarfe bei Hygiene und Reinigung entstanden?
- Sieht die Stadtverwaltung die Notwendigkeit und rechtlich auch die Möglichkeit, Land und Bund in finanzieller Hinsicht stärker in die Pflicht zu nehmen, damit kommunale Haushalte nicht zusätzlich belastet werden und hat die Stadtverwaltung dies beim Land Brandenburg beziehungsweise beim Bund erbeten?
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Der Rote Hahn
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