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Fraktion DIE LINKE. / BI Stadtumbau

Änderungsantrag: Sozialer Wohnungsbau durch die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH

Änderungsantrag: Sozialer Wohnungsbau durch die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH (Vorlage-Nr: 20/ANT/0528)

Alle Änderungen im Vergleich zum Entwurf kursiv.

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Wowi Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, dass die Wowi innerhalb der nächsten fünf Jahre aus ihrem Bestand vorhandenen Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindung in möglichst allen Stadtteilen herrichtet. Die Miete dieser Wohnungen muss der KdU-Richtlinie entsprechen. Diese Belegungsbindung soll die nächsten 20 Jahre bestehen. Die Umsetzung soll vorausschauend an den tatsächlichen Bedarfen orientiert sein. Hierzu ist eine jährliche Abstimmung zwischen der Wowi und dem entsprechendem Fachamt sicherzustellen.

2. Die Wohnungen sind nach Möglichkeit barrierefrei herzurichten und erfüllen mindestens dem Energiestandard eines KfW 100 Hauses.

3. In Abhängigkeit von den Vergaberichtlinien sollen nach Möglichkeit Planungs- und Bauleistungen im Wege einer beschränkten Ausschreibung an regionale Unternehmen vergeben werden.

4. Der Oberbürgermeister berichtet halbjährig über den Fortgang der Verhandlungen mit der Wowi im SVUK, der erste Bericht erfolgt zum ersten Ausschuss im Jahr 2021.

Begründung:

Die im Oktober 2019 fraktionsübergreifend beschlossene Stadtumbaustrategie (19/SVV/0039) hat vier Ziele festgeschrieben: die Anpassung der Wohnungsbestände sowie die Anpassung der städtischen Infrastruktur auf die demographische Entwicklung, die nachhaltige Aufwertung der Stadtquartiere sowie den Wohnungsneubau.

Ein Teilaspekt der Stadtumbaustrategie ist, dass es einen Mehrbedarf an alters- und generationsgerechtem Wohnraum durch die fortschreitende durchschnittliche Alterung der Stadtbevölkerung geben wird. Hinzu kommt ein Mehrbedarf an preisgünstigem Wohnraum. Teilweise überlappen sich die Bedarfe beim altersgerechten und preisgünstigen Wohnen. So wird sich beispielsweise die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter nach SGB II bis 2025 erhöhen (vgl. Beantwortung der Anfrage 20/AFR/0237 von DIE LINKE/BI Stadtumbau vom 03.01.2020 zum 22.01.2020 GGSI: Soziale Durchmischung im Stadtumbau). Unsere Fraktion begrüßt daher jede Initiative, die das Ziel hat, preisgünstigen und altersgerechten Wohnraum in allen Stadtteilen zu schaffen und sicherzustellen. Damit der vorliegende Antrag dieses Ziel erreicht, bedarf es weiterer Präzisierungen.

Zu 1.)

Angesichts der Tesla-Ansiedlung, der Eröffnung des BER sowie des moderaten Zuzugs aus dem Umland, u.a. auch von Transferleistungsbeziehenden (siehe „Die aktive Stadt gestalten – gerade jetzt! Ein Strategiepapier bis 2035“), erachtet es die Fraktion DIE LINKE/BI Stadtumbau für sinnvoll, das vorhandene Wohnraumangebot mit Belegungsbindung zu erhalten und entsprechend der perspektivischen Bedarfe anzupassen. Wir werben dafür, den Bestand zu sichern und erforderlichenfalls auszubauen, wobei die Bestandssanierung und -renovierung aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoller erscheint als der Neubau.

Zu 2.)

Mit dem Kfw 100 Standard soll die Obergrenze des Primärenergieverbrauches der Gebäude gesichert werden. In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Machbarkeit ist ein höherer Standard anzustreben.

Zu 3.)

Der Neubau von 200 Sozialwohnungen, wie von der CDU-Fraktion favorisiert, beinhaltet ein Investitionsvolumen, das zwingend eine europaweite Ausschreibung vorsehen würde. Andernfalls begeht die Stadt Frankfurt (Oder) Rechtsbruch. Rechtsverfahren gegen die Stadt wollen wir vermeiden. Auch die Fraktion DIE LINKE/BI Stadtumbau möchte die einheimische Wirtschaft stärken. Dies soll im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten stattfinden.

Zu 4.)

Eine halbjährige Berichterstattung erscheint angemessener als eine vierteljährige.

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Die Stadtverordnetenversammlung hat am 8.10.2020 den Antrag Sozialer Wohnungsbau durch die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH (Vorlage-Nr: 20/ANT/0528) in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz zur weiteren Beratung verwiesen.

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