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Stefan Kunath, Sandra Seifert

Kleine Anfrage: Wohnungspolitik sozial gestalten - Für ein Frankfurt für alle Einkommensschichten

Die im Oktober 2019 beschlossene Stadtumbaustrategie (19/SVV/0039) hat vier Ziele festgeschrieben: die Anpassung der Wohnungsbestände sowie die Anpassung der städtischen Infrastruktur auf die demographische Entwicklung, die nachhaltige Aufwertung der Stadtquartiere sowie den Wohnungsneubau. Die Diskussion über den Bau von Eigenheimen erfuhr in letzter Zeit eine verstärkte öffentliche Wahrnehmung (vgl. Zuzug ohne Bau-Fahrplan? Märkische Oderzeitung vom Montag, den 18. Mai 2020, S. 11).

Nach Einschätzung der Fragestellenden droht bei der Diskussion um den Bau von Eigenheimen die Gefahr, den Bedarf beim altersgerechten Wohnen und beim preisgünstigen Wohnraum aus dem Blick zu verlieren. Laut Stadtumbaustrategie wird es einen Mehrbedarf an alters- und generationsgerechtem Wohnraum durch die fortschreitende durchschnittliche Alterung der Stadtbevölkerung geben. Hinzu kommt ein Mehrbedarf an preisgünstigem Wohnraum. Teilweise überlappen sich die Bedarfe beim altersgerechten und preisgünstigen Wohnen. So wird sich die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter nach SGB II bis 2025 erhöhen (vgl. Beantwortung der Anfrage 20/AFR/0237 von DIE LINKE/BI Stadtumbau vom 03.01.2020 zum 22.01.2020 GGSI: Soziale Durchmischung im Stadtumbau). Zudem sollte nach Einschätzung der Fragestellenden sichergestellt werden, dass eine Konsolidierung des kommunalen Wohnungsunternehmens WoWi nicht durch den privaten Wohnungsmarkt konterkariert wird.

1. Wie definiert die Stadtverwaltung

a) altersgerechtes Wohnen?

b) preisgünstiges Wohnen?

2. Welchen Mehrbedarf an Wohnungen wird es im Bereich altersgerechtes Wohnen in den kommenden Jahren geben (Anzahl der Wohnungen, Wohnungsgröße, Wohnungstyp, Preissegment)? Durch welche Maßnahmen soll der Mehrbedarf gedeckt werden?

3. Welchen Mehrbedarf an Wohnungen wird es im Bereich preisgünstiges Wohnen in den kommenden Jahren geben (Anzahl der Wohnungen, Wohnungsgröße, Wohnungstyp)? Durch welche Maßnahmen soll der Mehrbedarf gedeckt werden?

4. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung über den Zuzug von Transferbeziehenden aus Berlin und dem Berliner Umland, die aufgrund des angespannten Mietwohnungsmarktes in Berlin und dem Berliner Umland wegziehen?

5. Wie hoch ist bei Umzügen innerhalb des Stadtgebiets der Anteil an Fluktuation innerhalb des Frankfurter Wohnungsmarktes

a) durch bereits hier wohnhafte Frankfurterinnen und Frankfurter?

b) durch Zuzüglerinnen und Zuzügler nach Frankfurt?

6. Wie hoch ist bei Einzügen in Eigenheime der Anteil

a) von bereits hier wohnhaften Frankfurterinnen und Frankfurter?

b) durch Zuzüglerinnen und Zuzügler nach Frankfurt?

7. Teilt die Stadtverwaltung die Ansicht der Fragestellenden, wonach Zuzüge nach Frankfurt (Oder) nicht maßgeblich vom Bau von Eigenheimen abhängig sind? Bitte begründen.

8. In welchen Stadtgebieten soll nach Einschätzung der Stadtverwaltung der Bau von Eigenheimen künftig fokussiert werden? Bitte begründen.

9. Bleibt die Stadtverwaltung bei ihrer Einschätzung, wonach im Zeitraum zwischen 2021-2030 nach Abzug eines eingeplanten Leerstandes von 6 % ein kumulierter Überhang von 637 Wohnungen entsteht (vgl. Stadtumbaustrategie Frankfurt (Oder) - Fortschreibung 2018 bis 2030, S. 40)?

10. Wie viele dieser überschüssigen Wohnungen würden nach heutiger Kenntnis im Jahr 2030 im Bestand der Wowi sein?

11. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass eine Konsolidierung des kommunalen Wohnungsmarktes nicht durch den Bau von privaten Eigenheimen gefährdet wird?

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