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Stefan Kunath & Tom Berthold

Schriftliche Anfrage: Einen Schulcomputer für jede Schülerin und jeden Schüler

Obwohl die Corona-Pandemie bereits seit einem Jahr die Bildung an Schulen beeinträchtigt und digitale Unterrichtsformen notwendig wurden, mangelt es immer noch an der Ausstattung von Schulen und Elternhaushalten. Kinder sind immer noch schlechter gestellt, wenn ihre Eltern kein Geld für digitale Endgeräte zur Verfügung haben. Bundes- und Landesregierung haben mit einiger Verspätung Förderprogramme aufgelegt, mit denen die Stadt für die öffentlichen Schulen in Frankfurt digitale Endgeräte anschaffen kann. Diese Endgeräte können dann an Kinder und Familien mit Bedarfen ausgeliehen werden. Um in Erfahrung zu bringen, wie viele Geräte die Stadt bestellt hat, wie diese aufgeteilt werden und ob die Bedarfe damit gedeckt sind, habe ich eine Anfrage an die Stadtverwaltung in der Stadtverordnetenversammlung gestellt.

Die Antwort auf die Anfrage zeigt, wie der jahrelange Stillstand bei der digitalen Ausstattung der Schulen uns jetzt auf die Füße fällt. Lobenswert ist das Handeln der Verwaltung trotz der kurzen Fristen vom Bund und des Landes. Aber Frankfurt allein kann nicht wegzaubern, was Bund und Land jahrelang verschlafen haben. Es ist eine echte Verbesserung, dass voraussichtlich ab April erste Geräte an die Frankfurter Schulen kommen. Im September folgt eine zweite Lieferung.

Für wirkliche Chancengleichheit und Gerechtigkeit in der Bildung hätte es die technische Ausstattung aber vor einem Jahr gebraucht. Es wird den Kindern und der finanziellen Situation vieler Familien in keiner Weise gerecht, wenn die Schulen erst nach einem Jahren Pandemie über eine Grundausstattung an Tablets und Laptops verfügen. Ob alle Kinder, die ein Gerät brauchen, damit abgedeckt sind, wird sich erst im Schulalltag zeigen. Weiterhin großes Problem ist die schlechte digitale Infrastruktur an den Schulen. Die Stadt hat einen Mehrbedarf von über 2,3 Millionen Euro ausgerechnet. Dieser Mehrbedarf ist bisher nicht gedeckt. Hier sind Bund und Länder gefragt.

Anfrage mit offizieller Antwort

1. Wie viele weitere und welche Art digitaler Endgeräte hat der Schulträger über das Landesprogramm beantragt?

Das Land Brandenburg hat eine Förderrichtlinie über das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Ausstattung von Schulen mit mobilen Endgeräten für die Ausleihe an bedürftige Schülerinnen und Schüler, die selber zu Hause nicht über ein mobiles Endgerät verfügen, aufgelegt. Das ist eine 100%-ige Förderung durch das Land. Aus der RL AusProEnd konnte Frankfurt (Oder) 539 Schüler-Tablets für insgesamt 250.000 € beauftragen.

2. Was ist das Ergebnis der Anträge für das Landesprogramm (laut Verordnung sollen bis zum 17. März 2021 Zuwendungsbescheide durch die Genehmigungsbehörde ausgestellt werden)?

Ende Januar 2021 hat das Land Brandenburg eine zweite Förderrichtlinie über das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Ausstattung von Schulen mit mobilen Endgeräten für die Ausleihe an Schülerinnen und Schüler aufgelegt. Die sehr kurzfristige Antragstellung ist fristgerecht durch die Stadt Frankfurt (Oder) erfolgt. Der Zuwendungsbescheid liegt vor. Gemäß RL AusProEnd II hat die Stadt 10 % Eigenanteil zu tragen. Die Zuwendung beträgt 504.000 € zzgl. 10 % Eigenanteil der Stadt gemessen an der Gesamtsumme. Insgesamt stehen danach 560.000 € für mobile Endgeräte zur Verfügung. Diese Mittel werden gemäß Förderrichtlinie für die 16 allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt sowie für die Volkshochschule verwendet.

3. Wie werden die digitalen Endgeräte auf die einzelnen öffentlichen Schulen aufgeteilt (bitte auflisten nach Schule sowie Finanzierung über Digitalpakt oder Landesprogramm)?
Schule Digitalpakt Landesprogramm
Oberstufenzentrum 48 Tablets 16 Tablets
Grundschule Mitte 48 Tablets 29 Tablets
Friedensgrundschule 48 Tablets 45 Tablets
Grundschule Am Botanischen Garten 48 Tablets 29 Tablets
Grundschule Erich Kästner 48 Tablets 29 Tablets
Grundschule Am Mühlenfließ 48 Tablets 29 Tablets
Astrid-Lindgren-Grundschule 48 Tablets 45 Tablets
Grundschule Lenné 48 Tablets 61 Tablets
Grundschule mit besonderer Medienkompetenz 16 Tablets 29 Tablets
Sportschule 32 Tablets 29 Tablets
Oberschule Ulrich von Hutten Frankfurt (Oder) 48 Tablets 68 Tablets
Oberschule Heinrich v. Kleist Frankfurt (Oder) 48 Tablets 29 Tablets
Lessingschule 32 Tablets 32 Tablets
Hansa-Schule 16 Tablets 16 Tablets
Karl-Liebknecht-Gymnasium 28 Notebooks 16 Tablets
Gymnasium Carl Friedrich Gauß 28 Notebooks 16 Tablets
Reserve   21 Tablets
SUMME 576 Tablets
56 Notebooks
539 Tablets

Im DigitalPakt sind die Mittel, die für mobile Endgeräte verwendet werden dürfen, mit max. 25.000 €bzw. max. 20 % der Gesamtfördersumme je Schule gedeckelt.

Die Verteilung der Tablets aus dem Ausstattungsprogramm ist unter Berücksichtigung der Anträge auf Lernmittelbefreiung je Schule erfolgt.

4. Wie sieht die Zeitschiene von Bescheid bis Auslieferung der digitalen Endgeräte über das Landesprogramm aus?

Bei der ersten Richtlinie RL AusProEnd ist der Zuwendungsbescheid am 22.09.2020 in der Stadt Frankfurt (Oder) eingegangen. Es wurden umgehend die Vergabeunterlagen für eine europaweite Ausschreibung erarbeitet und die Ausschreibung veröffentlicht. Am 29.10.2020 wurden die Angebote eröffnet. Nach Auswertung und Beratung der Vergabekommission wurde der Vergabevorschlag erarbeitet und in die interne Mitzeichnung gegeben. Danach erfolgte die Erarbeitung der Beschlussvorlage für den Hauptausschuss. Die Dezernentenberatung hat am 17.11.2020 der Vorlage zugestimmt. Am 30.11.2020 hat der Hauptausschuss der Vorlage zugestimmt. Man beachte, dass die Einreichungsfristen von Beschlussvorlagen zu berücksichtigen sind. Am 02.12.2020 ist der Auftrag an die Lieferfirma erteilt worden. Die Lieferfrist ist bis zum 31.03.2021 angegeben worden. Die Lieferung ist noch nicht erfolgt.

Es ist vom Bescheid bis zur Auslieferung der mobilen Endgeräte von etwa einem halben Jahr auszugehen, wenn alles unkompliziert läuft.

Aus der neuen Richtlinie RL AusProEnd II können also frühestens Ende September die mobilen Endgeräte geliefert sein. Aufgrund des großen Lieferumfangs muss man wahrscheinlich von noch längeren Lieferfristen ausgehen. Schließlich ist Frankfurt (Oder) nur eine von vielen Kommunen, die die aktuellen Förderprogramme nutzen.

Bevor die Schulen die mobilen Endgeräte einsetzen können, müssen alle Geräte nach der Lieferung inventarisiert und betriebsbereit gemacht werden. Aktuell sind das “nur” 539 Geräte. Aus der neuen Richtlinie ist mit etwa doppelt so vielen Geräten zu rechnen.

Der IT-Service der Schulen hat ein Projekt erarbeitet, um die aktuellen Aufgaben zu
koordinieren. Letztendlich ist es aber eine Frage von Manpower. Fachkräfte sind rar. Das Land hat eine Förderrichtlinie für IT-Servicekräfte in Aussicht gestellt. Hierzu liegen aber noch keine näheren Erkenntnisse vor. Aber auch diese bräuchte ihre Zeit bis zur Umsetzung.

5. Reichen aus jetziger Sicht des Schulträgers die vorhandenen Programme des Landes und des Bundes aus, um die Bedarfe zu decken?

Wenn man von einem Bestand von ca. 1.500 Leihgeräten ausgeht, sollte das diesen speziellen Bedarf decken, zumal ja aus den Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) weitere unterstützende Leistungen kommen, wenn keine Leihgeräte zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich reichen aber die Mittel aus den Förderprogrammen nicht aus, um den Gesamtbedarf an IT-Ausstattung an den Schulen zu decken. Im DigitalPakt Schule 2019 – 2024 (inkl. des bereits abgeschlossenen und umgesetzten Förderprogramms medienfit sek 1) stehen für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Frankfurt (Oder) insgesamt 3.509.455 € Fördermittel zur Verfügung. 1.698.000 € werden schätzungsweise für die lnfrastrukturmaßnahmen (WLAN-Netzwerktechnik inkl. Server) benötigt, die als technische Voraussetzung für die Digitalisierung prioritär durchzuführen sind. Es verbleiben 1.811.455 € Fördermittel für die IT-Ausstattung an allen 16 Schulen zusammen. Im Investitionshaushalt der Stadt Frankfurt (Oder) waren und sind in den Jahren 2019 bis 2025 für IT-Ausstattung an den Schulen 2.631.300 € geplant. Ende 2019 bis Anfang 2020 haben alle Schulen Medienentwicklungspläne erarbeitet und darin auch den Bedarf an IT-Ausstattung dargestellt. Das ergab einen Gesamtmittelbedarf in Höhe von ca. 6.821.900 €. Trotz Fördermittel und geplanter Eigenmittel ergibt sich daraus noch ein Mehrbedarf in Höhe von 2.379.145 € nach Abschluss des Förderzeitraums.

Finanzbedarf Ausstattung laut MEP Zuwendungen aus DigitalPakt (nur Ausstattung) Eigenmittel (geplante Investmittel 2019-2025) Zwischensumme vorhandene Mittel Differenz= Mehrbedarf
6.821.900,00€ 1.811.455,00€ 2.6 31.300,00€ 4.442.755,00€ 2.379.145,00€

Die zusätzlichen Förderprogramme RL AusProEnd und RL AusProEnd II mit einem Gesamtfördermittelvolumen von 754.000 € ergänzen die Bedarfsdeckung der Medienentwicklungspläne. Teilweise decken sie aber auch einen aus der Pandemie entstandenen weiteren Mehrbedarf.

6. Wie viele Leistungsberechtigte nach §21 Absatz 6 SGB II haben nach Kenntnis der Stadtverwaltung einen Mehrbedarf für digitale Endgeräte für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht gestellt?

Im Rechtskreis des SGB II haben von ca. 1000 schulberechtigten Leistungsempfängern nach dem SGB II ca. 10% einen Antrag auf digitale Endgeräte (ca. 100 Anträge) gestellt, wovon ca. 70 bewilligt wurden. Im Rechtskreis des SGB XII und AsylblG wurden 3 Anträge gestellt und bewilligt.

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