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Sandra Seifert

Schriftliche Anfrage: Fortschreibung Sozialplanung – sozialpolitische Grundziele aktiv mitgestalten

Im aktuellen Strategiepapier des Oberbürgermeisters und seiner Verwaltungsspitze „Die Stadt aktiv gestalten – gerade jetzt! Ein Strategiepapier bis 2035“ wird in Aussicht gestellt, dass noch in diesem Jahr die Fortschreibung der Sozialplanung in Angriff genommen und zur Diskussion gestellt werden soll. Darüber hinaus sollen Anfang nächsten Jahres die erst- und letztmalig 1999 in einem breiteren Beteiligungsprozess erarbeiteten und beschlossenen „Sozialpolitischen Grundziele“ neu diskutiert und ggf. fortgeschrieben werden.

Diese Anliegen werden meinerseits ausdrücklich begrüßt. Eine gesamtstädtische Sozialplanung ist gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen elementar für gelingende bedarfsgerechte Förderung von Angeboten und Projekten. In diesem Sinne möchte ich mich, möchten die Mitglieder meiner Fraktion sich in den anstehenden Diskussionsprozess aktiv einbringen.

In der Vorbereitung stellen sich mir, stellen sich uns folgende Fragen:

1. Wie soll die Fortschreibung der gesamtstädtischen Sozialplanung vorgenommen werden? Welche Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände, Vereine, Initiativen und auch Bürger*innen sind geplant? Welche Zeitschiene hat die Verwaltung hierfür vorgesehen?

2. Die Fortschreibung, wohl eher Neudiskussion, der sozialpolitischen Grundziele ist diesseitiger Auffassung nach eher als vorgeschalteter Beteiligungsprozess durchzuführen. Welche Überlegungen führen zu der nachgeordneten Debatte? Gibt es verwaltungsseitig bereits konzeptionelle Ideen zu Verfahren, Beteiligungen und Zeitschiene? Wenn ja, welche? Wenn nein, wann werden diese den beiden Ausschüssen vorgelegt?

3. Jugendhilfeausschuss und Ausschuss für Gleichstellung, Gesundheit, Soziales und Integration berühren einige Themen parallel und sind fachlich-inhaltlich kaum zu trennen. Überlegt die Verwaltung, die beiden anstehenden Diskussionsprozesse in gemeinsamen Ausschusssitzungen zu behandeln? Wie ordnen sich diese Gremienbefassungen in den notwendigen breit angelegten Beteiligungsprozess mit vielen Fachkräften, Trägerverantwortlichen und Betroffenen?

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