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Schriftliche Anfrage: Fallzahlen zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung
In der vergangenen STVV wurden die Haushaltsdokumente für das Jahr 2022 beschlossen. Die Kämmerin der Stadt hat in ihrer Präsentation auf den Spagat zwischen den Aufgaben (hier insbesondere den pflichtigen Aufgaben) und der angespannten finanziellen Situation der Stadt hingewiesen.
Mit Blick auf die Kostenentwicklung sowie den Auswirkungen der Corona Pandemie im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe frage ich die Verwaltung:
- Wie haben sich die Fallzahlen in den Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) in den letzten 24 Monaten entwickelt?
Ich bitte um eine Darstellung über die Entwicklung der Fallzahlen (jeweils mit Aussagen über beendete, neu beantragte und tatsächlich neu gewährte Hilfen) und der Kostenentwicklung in den Bereichen:
- Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff.)
- Eingliederungshilfen (§ 35a)
- Hilfen für junge Volljährige (§§ 41 und 41a)
Bitte führen Sie die Entwicklung der Fallzahlen und Kostenentwicklungen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge separat auf.
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