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Termine


Joachim Wawrzyniak

Zustehende Leistungen beantragen!

60 Prozent der Leistungsberechtigten nehmen laut Deutsches Institut für Wirtschaft (DIW) die ihnen zustehenden Leistungen nicht in Anspruch. Zu solchen Leistungen gehören: Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe. Der Hauptgrund: Unkenntnis. Es folgen – Überforderung beim Ausfüllen der Anträge (zu kompliziert, Angst Fehler zu machen) und der Verzicht insbesondere von Menschen mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf zusätzliche Leistungen, weil sie keine Bittsteller sein wollen.

Wer hat Anspruch auf welche Leistungen?

Wohngeld, ist ein staatlicher Zuschuss zu einer Mietwohnung oder zu selbstgenutzten Eigentum für Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und dient der Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit einem niedrigen Einkommen, sofern sie keine Wohnkosten über andere Sozialleistungen oder Ausbildungshilfe beziehen. Mit Wohngeld-Plus wurde am 01. Januar 2023 das Wohngeld um 190 Euro auf 370 Euro erhöht. Ebenso stieg laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte von ca. 600.000 auf ca. 2.000.000. Insbesondere Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente, Erwerbstätige Familien – auch Alleinerziehende und Paare – mit niedrigen Einkommen, Beschäftigte im Niedriglohnbereich und Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat sowie Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner sollten den Anspruch auf Wohngeld prüfen.

Auf Kinderzuschlag – zusätzlich zum Kindergeld – haben Familien mit kleinen Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch. Zum 01. Januar 2023 wurde der Kinderzuschlag pro Kind auf monatlich bis zu 250 Euro erhöht. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben deutschlandweit nur 30 Prozent der Berechtigten einen Antrag gestellt. In Frankfurt (Oder) sogar nur 18 Prozent.

Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) haben Bezieher*innen von Bürgergeld nach SGB II (ehemals Hartz IV), von Sozialhilfe nach SGB XII und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder wenn Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Zu den Leistungen aus dem Bildungspaket gehören: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Sportverein, Musikschule), Tatsächliche Aufwendungen für eintägige Schulfahrten und mehrtägige Klassenfahrten, Lernförderung, Mittagsverpflegung, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf und Schulbeförderung.

Auch hier besteht offensichtlicher Beratungsbedarf. So haben in Frankfurt (Oder) sieben Prozent der Berechtigten einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gestellt, d.h., für 203 von 3.154 berechtigten Kindern. In Brandenburg Schlusslicht. Bei Anträgen im Zusammenhang mit mehrtägigen Klassenfahrten und Lernförderung kommen Schule/Lehrer*innen ins Spiel. Von diesen werden z.B. oft nur die Reisekosten als tatsächliche Aufwendungen benannt, Museumsbesuche etc. nicht.

Leistungsberechtigte sollten ihnen zustehende Leistungen beantragen. Das sie darauf angewiesen sind, hat nichts mit ihrem eigenen Versagen zu tun, wie es gern durch konservative Politiker*innen und die Mainstream-Medien suggeriert wird und leider auch von nicht wenigen Betroffenen so geschluckt wird. DIE LINKE hilft dabei (siehe Termine).

Der Rote Hahn

AG Der Rote Hahn - DIE LINKE. Frankfurt (Oder)

Anschrift

DIE LINKE. Frankfurt (Oder)
Berliner Straße 38
15230 Frankfurt (Oder)

Weitere Kontaktmöglichkeiten.

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                   13:00 – 17:00 Uhr (Kassenzeit)

Donnerstag: 09:00 – 10:00 Uhr
                       16:00 – 18:00 Uhr Sozialberatung

Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr Sozialberatung

Die Kreisgeschäftsstelle befindet sich in der Berliner Straße 38 in 15230 Frankfurt (Oder)