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Stefan Kunath

Anfrage: Einhaltung des Vergabemindestlohns

Das Land Brandenburg hat als erstes Bundesland überhaupt im Jahr 2011 einen Vergabemindestlohn eingeführt. Die aktuelle Rechtsgrundlage wurde mit dem Brandenburgischen Vergabegesetz vom 29. September 2016 neu geschaffen. Zweck des Vergabegesetzes ist es, einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unter gleichzeitiger Berücksichtigung sozialer Aspekte zu fördern. Das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz wurde zum 1. Mai 2021 von 10,85 Euro auf 13,00 Euro angehoben. Die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) ist als Auftraggeber verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Zuge der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu überprüfen.

Ich frage die Stadtverwaltung:

  1. Wie wird das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) in der Verwaltung und in den städtischen Unternehmen umgesetzt?
     
  2. In welcher Höhe wurden Frankfurt (Oder) in den Jahren 2020 und 2021 Verwaltungskosten in Umsetzung des Brandenburgischen Vergabegesetzes erstattet und wie bewertet die Stadt Frankfurt (Oder) die Erstattungsregeln des Landes?
     
  3. Welche Folgen hatte die Erhöhung des Vergabemindestlohns zum 1. Mai 2020 und zum 1. Mai 2021 mit Blick auf die Ausschreibungen und Aufträge der Stadt Frankfurt (Oder)?
     
  4. Wie viele Verstöße gegen das Brandenburgische Vergabegesetz wurden seit seiner Einführung durch die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) festgestellt?
     
  5. In welchem Umfang nutzt die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) die zentrale Informationsstelle im Wirtschaftsministerium? (§ 11 BbgVergG)?

Hinweis: Schriftliche Antwort steht noch aus

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Stefan Kunath

Anfrage: Einhaltung des Vergabemindestlohns

Das Land Brandenburg hat als erstes Bundesland überhaupt im Jahr 2011 einen Vergabemindestlohn eingeführt. Die aktuelle Rechtsgrundlage wurde mit dem Brandenburgischen Vergabegesetz vom 29. September 2016 neu geschaffen. Zweck des Vergabegesetzes ist es, einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unter gleichzeitiger Berücksichtigung sozialer Aspekte zu fördern. Das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz wurde zum 1. Mai 2021 von 10,85 Euro auf 13,00 Euro angehoben. Die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) ist als Auftraggeber verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Zuge der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu überprüfen.

Ich frage die Stadtverwaltung:

  1. Wie wird das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) in der Verwaltung und in den städtischen Unternehmen umgesetzt?
     
  2. In welcher Höhe wurden Frankfurt (Oder) in den Jahren 2020 und 2021 Verwaltungskosten in Umsetzung des Brandenburgischen Vergabegesetzes erstattet und wie bewertet die Stadt Frankfurt (Oder) die Erstattungsregeln des Landes?
     
  3. Welche Folgen hatte die Erhöhung des Vergabemindestlohns zum 1. Mai 2020 und zum 1. Mai 2021 mit Blick auf die Ausschreibungen und Aufträge der Stadt Frankfurt (Oder)?
     
  4. Wie viele Verstöße gegen das Brandenburgische Vergabegesetz wurden seit seiner Einführung durch die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) festgestellt?
     
  5. In welchem Umfang nutzt die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) die zentrale Informationsstelle im Wirtschaftsministerium? (§ 11 BbgVergG)?

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