Antrag: Gegen Einsamkeit im Alter - Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter von der Zahlung der Hundesteuer befreien
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in diesem Jahr bei der Überarbeitung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Frankfurt (Oder) Möglichkeiten zu prüfen,
um Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter von der Zahlung der Hundesteuer für das Halten eines Hundes mit der Neufassung der Satzung im September 2022 zu befreien.
Begründung:
Insbesondere für hoch betagte Menschen ist ein Hund leider oftmals der einzige Freund oder das einzige Familienmitglied. Ein Hund stärkt das körperliche und seelische Wohlbefinden. Ein bedeutender Anteil von Rentnerinnen und Rentnern ist infolge von gebrochenen Erwerbsbiografien von Altersarmut bedroht. Zugleich sind ihre Familienmitglieder aufgrund der beruflichen Perspektiven oftmals nicht in ihrer Nähe wohnhaft. Als Maßnahme gegen die Einsamkeit im Alter sollte die Stadtverwaltung Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter von der Zahlung der Hundesteuer für den ersten Hund befreien. Besonders stark würde dies das Lebensumfeld von vereinsamten Menschen in Altersarmut verbessern.
Die Überarbeitung und abschließende Beschlussfassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer ist laut Vorlagenplan der Stadtverwaltung für September 2022 geplant. Die Steuerbefreiung soll ausschließlich für den ersten Hund gelten. Gegenwärtig gilt mit der aktuell wirksamen Hundesteuersatzung von 2009 ohne Steuerbefreiung für den ersten Hund eine jährliche Hundesteuer von 72 Euro.
--
Der Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.03.2022 mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Dateien
- PDF 66 KB Vorlagendokument
Termine
Antrag: Gegen Einsamkeit im Alter - Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter von der Zahlung der Hundesteuer befreien
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in diesem Jahr bei der Überarbeitung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Frankfurt (Oder) Möglichkeiten zu prüfen,
um Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter von der Zahlung der Hundesteuer für das Halten eines Hundes mit der Neufassung der Satzung im September 2022 zu befreien.
Begründung:
Insbesondere für hoch betagte Menschen ist ein Hund leider oftmals der einzige Freund oder das einzige Familienmitglied. Ein Hund stärkt das körperliche und seelische Wohlbefinden. Ein bedeutender Anteil von Rentnerinnen und Rentnern ist infolge von gebrochenen Erwerbsbiografien von Altersarmut bedroht. Zugleich sind ihre Familienmitglieder aufgrund der beruflichen Perspektiven oftmals nicht in ihrer Nähe wohnhaft. Als Maßnahme gegen die Einsamkeit im Alter sollte die Stadtverwaltung Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter von der Zahlung der Hundesteuer für den ersten Hund befreien. Besonders stark würde dies das Lebensumfeld von vereinsamten Menschen in Altersarmut verbessern.
Die Überarbeitung und abschließende Beschlussfassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer ist laut Vorlagenplan der Stadtverwaltung für September 2022 geplant. Die Steuerbefreiung soll ausschließlich für den ersten Hund gelten. Gegenwärtig gilt mit der aktuell wirksamen Hundesteuersatzung von 2009 ohne Steuerbefreiung für den ersten Hund eine jährliche Hundesteuer von 72 Euro.
--
Der Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.03.2022 mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Dateien
- PDF 66 KB Vorlagendokument
Der Rote Hahn
Anschrift
DIE LINKE. Frankfurt (Oder)
Berliner Straße 38
15230 Frankfurt (Oder)
Weitere Kontaktmöglichkeiten.
Öffnungszeiten der Kreisgeschäftsstelle
Mittwoch: 10:00 – 18:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr (Kassenzeit)
Donnerstag: 09:00 – 10:00 Uhr
16:00 – 18:00 Uhr Sozialberatung
Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr Sozialberatung
Die Kreisgeschäftsstelle befindet sich in der Berliner Straße 38 in 15230 Frankfurt (Oder)